Unternehmensnachfolge
Die Übergabe Ihres Unternehmens ist ein Meilenstein – steuerlich komplex, aber gestaltbar. Wir begleiten Sie bei der steuerlichen Planung Ihrer Nachfolge. So sichern Sie Werte, vermeiden unnötige Steuerbelastungen und schaffen Klarheit.
Vermögensübergabe
Ob Haus, Grundstück oder Kapitalvermögen: Eine durchdachte steuerliche Übergabe schützt Ihr Vermögen und Ihre Familie. Stichpunkte für die Planung sind unter anderem Bewertung, Freibeträge, Vorbehaltsmodelle, usw.
Umstrukturierung
Wir beraten Sie zu steuerlichen Fragen bei geplanten Umstrukturierungen und zu Beteiligungsstrukturen. Ziel der steuerlichen Gestaltung von Umstrukturierungen (z.B. Einbringung, Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel, Vermögensübergaben) ist grundsätzlich die Vermeidung und Minimierung von Steuerbelastungen, z.B. durch die Beantragung einer Buchwertfortführung. Es kann aber auch steuerliche und außersteuerliche Gründe geben, die einen anderen Wertansatz oder ein anderes Planen erfordern (z.B. Verlustverrechnung, Abschreibungspotential, familiäre Fragen, etc.).
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Jede unentgeltliche oder teilentgeltliche Vermögensübertragung zu Lebzeiten oder aufgrund eines Erbfalls löst eine Prüfung aus, ob der Übertragungsvorgang der Erbschaft- und / oder Schenkungsteuer unterliegt. Die optimale Nutzung von Freibeträgen, Verschonungsregeln und Begünstigungen ist gestaltbar.
Warum frühzeitig handeln?
Eine frühzeitige Prüfung eröffnet gestaltende Optionen, die später nicht mehr möglich oder deutlich teurer sind. Nur wer rechtzeitig plant, kann Fristen und Meldeauflagen einhalten, um die gewünschten steuerlichen Vorteile nutzen zu können.
Wie können wir zusammenarbeiten?
- Erstgespräch: Vorhaben, Ziele, Zeitplan
- Feedback: Kurzanalyse, Rückmeldung, Angebot
- Unterlagen: Zurverfügungstellung aller relevanten Unterlagen
- Analyse: Recherche, Darstellung von Varianten mit Steuerwirkung im Vergleich
- Entscheidung: Prozessschritte, Verantwortlichkeiten, Termine
- Umsetzung: (Fach)Anwalt / Notar, Kommunikation mit Behörden, Meldungen, Erklärungen
Transparenzhinweis: Als Steuerberater beraten wir Sie steuerrechtlich zu Umstrukturierungen, Vermögensübertragungen sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist es uns jedoch nicht gestattet in gesellschafts-, zivil-, arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Fragen zu beraten. Wir arbeiten gerne mit Ihrem (Fach)Anwälten zusammen und stimmen die (steuer)rechtliche Gestaltung miteinander ab.